Sckerl zur Berliner Erklärung: Ideologische Aufgeregtheit ist kein gutes Mittel zur Terrorbekämpfung

“In Baden-Württemberg gilt der grün-schwarze Koalitionsvertrag und nicht ein Arbeitspapier der CDU-Innenminister mit politischen Absichtserklärungen. Bei vielen Vorschlägen ist die rechtliche Zulässigkeit mehr als fraglich”, so Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

Die Vorschläge der CDU Innenminister im Bereich der Mehrstaatigkeit, beziehungsweise die Wiedereinführung der Optionspflicht bei hier geborenen Kindern, haben nichts mit innerer Sicherheit zu tun. Sckerl dazu: „Ideologische Aufgeregtheit ist weder ein sachdienliches noch ein hilfreiches Mittel der Terrorbekämpfung.“
Baden-Württemberg ist gegen die terroristische Bedrohung gut aufgestellt. Die personelle und sachliche Stärkung der Polizei ist ein erstes wichtiges Standbein unserer Sicherheitspolitik. Mit mittlerweile drei Anti-Terror-Paketen seit den Anschlägen von Paris im Januar 2015 sowie der Vereinbarung zusätzliche 1.500 Polizeistellen zu schaffen haben wir  die Voraussetzungen dafür bereits geschaffen. Sckerl: „Wir setzen und vertrauen dabei auf die Polizei. Es gibt keinen Anlass Zweifel an der Leistungsfähigkeit unserer Polizei im Kampf gegen den Terrorismus zu haben!“

Das zweite Standbein der Sicherheitspolitik in Baden-Württemberg heißt Prävention und zwar gegen alle Arten von Extremismus. Dieses Standbein ist im CDU-Arbeitspapier vollkommen unterbelichtet. Mit der Einrichtung und Stärkung des Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerkes (KPEBW), das beim Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelt ist, haben wir zum Beispiel für junge Menschen niedrigschwellige Präventionsprogramme auch gegen die Werbeversuche der Salafisten geschaffen.

„Das CDU-Arbeitspapier scheint einen Blankoscheck für die Aufweichung des Datenschutzes für breite Bevölkerungsschichten zu wollen. Das weisen wir ebenso zurück wie die anlasslose Ausdehnung von Videoüberwachung“, so Sckerl weiter. Für Baden-Württemberg gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass ermittlungstechnische Ermächtigungen für die Polizei unter strikt rechtsstaatlichen Voraussetzungen und abhängig von der konkreten Gefahrenlage geprüft werden. (Pressemitteilung Uli Sckerl MdL vom 22.08.2016)

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