Aus dem Gemeinderat
Letzte Woche tagte wieder der Gemeinderat und es wurden wichtige Beschlüsse gefällt.
Die Obdachlosensatzung zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen wurde beschlossen. Wir Grünen hätten uns eine etwas schlankere Satzung gewünscht. Regelungen dazu, was im Hausflur abgestellt werden darf etwa, sind üblicherweise in einer Hausordnung festgehalten und nicht in einer Satzung. Solch eine Hausordnung hätte dann auch für alle Bewohner eines Hauses gegolten und nicht nur für solche, die die Gemeinde nach der Obdachlosensatzung unterbringt. Wir wünschen uns gleiche Regeln für alle. Dennoch wissen wir, wie wichtig eine solche Satzung ist, damit Ilvesheim auch die Flüchtlinge unterbringen kann, die wir aufnehmen müssen und wollen. Daher haben wir dieser Satzung aus Verantwortung für die Gemeinde zugestimmt.
Die Vergabe von Stahlbau – und Tischlerarbeiten für den Schulanbau konnten wir ohne Diskussion beschließen.
Auf Antrag der SPD wurde dann über die Erstellung einer Plakatierungsrichtlinie diskutiert. Auch wir Grünen sehen wie die anderen Fraktionen Handlungsbedarf, da viele Plakate lange hängen und nicht wie vorgesehen wieder abgenommen werden. Plakatierung zu rein gewerblichen Zwecken verbieten, wie dies der SPD – Antrag vorsah, wollen wir aber nicht. Dies hätte auch beispielsweise Werbung für Konzert- und Sportereignisse betroffen. Wir konnten eine Änderung des Antrags durchsetzen, sodass nun über eine Plakatierungsrichtlinie ohne pauschale Verbote diskutiert werden kann.
Beim letzten öffentlichen Beschluss dieser Sitzung ging es um das umstrittene Kombibad. Wir Grünen begleiten den Prozess um das weitere Vorgehen beim Kombibad nach dem Bürgerentscheid konstruktiv kritisch. Bei dieser Gemeinderatssitzung ging es um die Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Beratung der Gemeinde bei der für das Bad notwendigen europaweiten Ausschreibung. Da die Gemeinde bisher noch keine Projekte hatte, die so viel kosteten, dass sie entsprechend ausgeschrieben werden mussten, stimmten wir der Beauftragung der Kanzlei zu. Zu leicht passieren sonst Fehler, die enorme Kosten nach sich ziehen.
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