Überall begrüßen Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder in diesen Tagen den unmittelbar bevorstehenden Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. „Politik profitiert von der Einmischung der Bürgerinnen und Bürger. Indem wir ihnen mehr Möglichkeiten geben, mit zu entscheiden, erhöhen wir den Anreiz, sich aktiv einzubringen. Das stärkt unser Gemeinwesen“, sagt Uli Sckerl angesichts der umfangreichen Änderungen der Gemeindeordnung, die der Landtag am 30.9.2015 in erster Lesung beraten hat. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Danach sind Bürgerbegehren und – Entscheide künftig auch zu Fragen der Bebauungsplanung zulässig. Diese treffen Festlegungen etwa zur Nutzung bestimmter Flächen und machen Vorgaben für Lage und Größe von Gebäuden. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und der Stadtentwicklung zu treffen. Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Baden-Württemberg schließt damit in Sachen Bürgerbeteiligung auf. In Bayern können die Bürgerinnen und Bürger seit langem über Bauleitplan-verfahren abstimmen – mit positiven Erfahrungen.
Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt. „Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden“. Auch die Hürden für Bürgerentscheide, wie in Ilvesheim anstehend, werden gesenkt: Das Zustimmungsquorum wird von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.
Die neuen Regelungen machen zudem die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter.
Auch der Jugendgemeinderat wird aufgewertet. Sie erhalten verbindlich ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat. Die Gemeindeordnung garantiert ihnen zudem angemessene finanzielle Mittel.
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