„Kombibad – was bedeutet das?“

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde mehrheitlich, ohne unsere Stimmen, der Beschluss für ein ganzjährig nutzbares Bad (Kombibad) gefasst. In vielen Gesprächen zeigte sich, dass die Bevölkerung gar nicht genau weiß, was mit einem Kombibad gemeint ist. Auch in einem Leserbrief über das Kombibad in dieser Woche im Mannheimer Morgen wird davon gesprochen, „dass der Gedanke nicht nur Richtung Fun-Bad geht, sondern auch der sportliche Hintergrund nicht zu kurz kommt“. Soll mit dem Beschluss ein Fun-Bad ähnlich wie in Neckarhausen gebaut werden und wird das neue Bad auch den Anforderungen für sportliches Schwimmen gerecht? Ist das wirklich so?

Bisher gibt es ein Hallenbad mit Schwimmerbecken 25 m x 12,5 m (keine Wettkampfmaße) mit 5 Bahnen, 1,8 x 2 m Tiefe, ein Nichtschwimmerbecken 12,5 x 9,5m (ca. 120 qm) bis 1,4 m Tiefe mit Rutsche und ein Babybecken 5 x 2,5m.

Im neuen Hallenbad des Kombibades soll es ein Becken mit Varioboden geben 16,66 x 25 m (6 Bahnen) und ein Kleinkindbecken mit ca. 30 qm. Schon hier zeigt sich: Der Verlust des Nichtschwimmerbeckens wird zu Konflikten zwischen Schwimmern und Nichtschwimmern führen, außerdem fällt die Rutsche weg. Im Kombibad sind keinerlei Attraktivitäten wie in Spaßbädern üblich geplant, kein Whirlpool, keine Schwallbrause o.ä. Sauna und Cafeteria sind in den bisherigen Unterlagen nicht berücksichtigt.

Im Freibad gibt es derzeit ein Schwimmerbecken 50 x 16,6 m, 1,4 – 1,7 m tief, im Sprungbereich 3,8 m mit 3-Meter Sprungturm und 1-Meter Sprungbrett. Das Nichtschwimmerbecken ist 50 x 6,3 – 8,3 m groß und 0,5 – 1,2 m tief und hat eine Wasserrutsche. Außerdem gibt es ein Kinderbecken. Besonders attraktiv ist die Liegewiese mit altem Baumbestand, Spielplatz und Beach-Volleyball-Anlage.

Für das neue Außenbad ist nur ein Nichtschwimmerbecken mit 5 Schwimmbahnen 25 m lang (750 qm Gesamtwasserfläche) und ein Kleinkindbecken mit 70 qm beschlossen. Da die Wassertiefe in Nichtschwimmerbereichen höchstens 1,35 m betragen darf, kann sportliches Schwimmen, Tauchen, Aquajogging u.a. dann nicht mehr unter freiem Himmel stattfinden. Laut Beschluss sind weitere Attraktionen optional. Aber in der Beschlussvorlage wurde vermerkt: „Ob eine Sprunganlage eingeplant werden sollte oder nicht, war aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Aufsichtspflicht in einer früheren Sitzung diskutiert und mehrheitlich verworfen worden“. Außerdem kann eine Sprunganlage nicht in ein reines Nichtschwimmerbecken eingebaut werden, da sie eine deutlich größere Wassertiefe erfordert und sie verursacht zusätzliche Kosten, die bei den jetzt veranschlagten ca. 10 Mio. Euro Investitionskosten (Kostenschätzung! 2014) nicht eingeplant sind. Ohne die Sprunganlage kann im Ilvesheimer Kombibad kein Deutsches Jugendschwimmabzeichen (früher Frei-/Fahrtenschwimmabzeichen) gemacht werden. Wie sich die gesamten Baumaßnahmen auf das Gelände und den Baumbestand auswirken, ist jetzt noch nicht ersichtlich.

Bei einer so weitreichenden Entscheidung für die Gemeinde wollten wir die Bürgerinnen und Bürger abstimmen lassen. Unser Antrag auf einen Bürgerentscheid wurde leider von den anderen Fraktionen und dem Bürgermeister abgelehnt. Da nicht nur wir von den Grünen dem Kombibad in der beschlossenen Fassung skeptisch gegenüber stehen, hat sich eine Bürgerinitiative „Ilvesheim-geht-baden“ gegründet. Näheres hierzu finden Sie unter  www.ilvesheim-geht-baden.de.

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