Vorweihnachtliches 23. Januar 2015 Förderung der Kleinkindbetreuung in den Kommunen Das Land baut die Förderung der Kleinkindbetreuung deutlich aus und legt ein Landesinvestitionsprogramm auf. Im Doppelhaushalt 2015/16 werden die Mittel für die Kleinkindbetreuung um insgesamt 190 Millionen Euro aufgestockt. Damit beträgt die Landesbeteiligung an der Kleinkindbetreuung 660 Millionen Euro im Jahr 2015 und 795 Millionen Euro im Jahr 2016. Zudem wird ab dem Jahr 2015 ein einmaliges Landesinvestitionsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro aufgelegt. „Wir lassen unsere Kommunen bei der Aufgabe der Kleinkindbetreuung nicht alleine. Deswegen steuern wir bei der bisherigen gesetzlichen Regelung nach. Damit stellen wir sicher, dass der Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land vorangetrieben werden kann. Die Betreuung der Kleinkinder ist ein wichtiger Bestandteil unserer modernen Familien- und Wirtschaftspolitik und hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Die kommunalen Landesverbände und das Land hatten 2011 im Pakt für Familien mit Kindern ein dynamisches Modell der Finanzierung vereinbart. Für 2012 und 2013 überwies das Land wegen fehlender Ausbaudaten jeweils einen Festbetrag an die Kommunen. Der Festbetrag unterstellte eine Betreuungsquote im Land, die 34 Prozent im Jahr 2013 erreichen sollte. Auf der Basis leistete das Land im vergangenen Jahr Zuweisungen in Höhe von 477 Millionen Euro (einschließlich Bundesmittel rund 568 Millionen Euro). Ab 2014 haben Land und Kommunen eine Abrechnung nach tatsächlich betreuten Kindern basierend auf den Vorjahreszahlen vereinbart. Das Land trägt demnach unter Einbeziehung der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben pro Kind – ein Spitzenwert im Bundesländervergleich.Jedoch hatte sich die Basis, auf die sich die 68 Prozent beziehen, in der Praxis als zu niedrig erwiesen. Bislang wurden zur Berechnung Elternanteile in Höhe von 8 Prozent der Nettoausgaben der Kommunen berechnet. Künftig werden die zu Grunde gelegten Elternanteile auf 20 Prozent angehoben. Gleichzeitig legt das Land ein Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro auf. Bislang wurden Investitionsmittel zum U3-Ausbau allein vom Bund bereitgestellt. Die Investitionsausgaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden durch die beiden Investitionsprogramme des Bundes “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008 – 2013 und “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2013 – 2014 unterstützt. Für die Durchführung dieser beiden Investitionsprogramme stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg insgesamt rund 375 Millionen Euro zur Verfügung. Klimaschutz in kleineren Gemeinden Die grün-rote Koalition will den CO2-Ausstoß im Land weiter senken. Nach dem Motto: “Global denken, lokal handeln” werden auf Initiative der Grünen-Fraktion zusätzliche Fördermittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen kleiner Gemeinden im Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung gestellt. “Wir wollen mit den Zuschüssen neue Anreize für innovative Einsparmaßnahmen auf lokaler Ebene setzen, sagt Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. Pro Jahr werden jeweils 650 000 Euro bereitgestellt. Das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ soll hierzu durch ein flankierendes Programm ergänzt werden, das sich speziell an kleinere und mittlere Gemeinden in Baden-Württemberg mit bis zu 20.000 Einwohnern richtet. Sie können durch Teilnahme an einem Wettbewerb Zuschüsse bis zu 100.000 Euro, für innovative Maßnahmen erhalten, die aus einem Managementsystem wie dem european energy award oder einem Klimaschutzkonzept abgeleitet sind. Mit Hilfe der Fördermaßnahmen soll die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes vorangebracht werden. Darin wird angestrebt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Nach Überzeugung der Grünen kann dieses Ziel ohne gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen nicht erreicht werden. Das neue Programm wird im Frühjahr 2015 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ausgeschrieben. Weitere Informationen zum Förderprogramm Klimaschutz mit System, an dem sich das neue Programm orientieren wird, gibt es unter www.efre-bw.de.