Bald kommt er wieder 9. März 2014 – der Haushalt der Gemeinde Ilvesheim. Im letzten Jahr der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats wird der kommende Gemeindehaushalt sicherlich richtungsweisend diskutiert. Aber auch die Weiterentwicklung des kommunalen Haushalts allgemein wurde vor einigen Jahren bereits eingeläutet mit der Umstellung von Kameralistik auf Doppik. Warum ein neues kommunales Haushaltsrecht? „Der Haushalt ist der Nerv des Staates. Daher muss er den profanen Augen derUntertanen entzogen werden.“ (Richelieu). Undurchsichtig, unverständlich – der kommunale Haushalt als das „Buch mit 7 Siegeln“ – Richelieu hätte seine Freude daran gehabt. Doch das kommunale Rechnungssystem in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren erheblich verändern. Bis 2020 sollen nach Beschluss der Konferenz der Länder-Innenminister die Haushalte der Kommunen von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt werden. Ziel der Reform ist es, die Steuerung der kommunalen Haushaltswirtschaft von der Orientierung an den Bedürfnissen der Kommunalverwaltung (Innenorientierung) umzustellen auf eine Orientierung an den Zielen und Wirkungen der Politik und den Bedürfnissen der BürgerInnen (Außenorientierung). Der kommunale Haushalt nimmt eine Schlüsselstellung ein, weil über ihn wesentliche Ziele der kommunalen Politik umgesetzt und finanziert werden. Der sogenannte „Produkthaushalt“ soll die Leistungen der Kommune gegenüber den BürgerInnen transparent und verständlich machen. Das bisherige System der Kameralistik ist eine reine Einnahme- und Ausgaberechnung. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Rechnung jedoch der Wert des kommunalen Vermögens und dessen Wertverlust, zB. die Abnutzung von Gebäuden. Die Kameralistik gibt – so die Kritik – nicht das vollständige Anlagevermögen der Kommune wider und auch nicht den Werteverzehr dieses Anlagevermögens (Abschreibungen). Der kamerale Haushalt stellt eine Ansammlung von Haushaltsstellen aus Einnahmen und Ausgaben dar, die jedoch nicht zu einzelnen „Produkten“ zusammengeführt werden, wie z.B. den Leistungen einer städt. Bibliothek. Fazit der Kritik: Die Kameralistik stellt für strategische und operative Entscheidungen von Politik und Verwatung keine ausreichenden Informationen zur Verfügung. Sie verleitet dazu, dass die Diskussion in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Priorität kommunaler Leistungen systematisch auf der Basis unvollständiger oder gar falscher Kosteninformationen durchgeführt werden. Dadurch, dass nicht systematisch Wertverluste und Rückstellungen für künftige Belastungen vorgenommen werden, verstößt die Kameralistik gegen den Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit. Die Kameralistik fördert ein Wirtschaften zu Lasten künftiger Generationen. Dr. Klaus Peitz